Videotermin bei Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Stuttgart eingeführt

Datum: 15.07.2022

Videotermin bei Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Stuttgart eingeführt

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Stuttgart unterstützt Rechtssuchende bei der Einreichung einer Klage nun auch per Videotermin. Im Rahmen eines Pilotprojekts besteht diese Möglichkeit ab 15. Juli 2022. Damit erweitert das Arbeitsgericht die Nutzung digitaler Techniken. 

Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg Dr. Eberhard Natter setzt sich seit Jahren für eine Digitalisierung der Arbeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg ein. So ist bereits 2016 beim Arbeitsgericht Stuttgart als erstem Gericht in Deutschland die elektronische Akte eingeführt worden. 2020 wurde die technische Ausrüstung zur Verfügung gestellt, um Gerichtsverhandlungen per Videotermin durchzuführen. Während der Corona-Pandemie wurden daraufhin zeitweise mehr als die Hälfte der Verhandlungen per Video abgehalten. 
Die Digitalisierung der Arbeit des Arbeitsgerichts Stuttgart wird nun durch ein drittes Element ergänzt. Es bietet für Rechtssuchende die Möglichkeit, eine Klage per Videotermin zu erheben. Ein persönliches Erscheinen bei der Rechtsantragstelle ist dadurch nicht erforderlich. Dies ist eine Erleichterung für Rechtssuchende. Fahrt- und Zeitaufwand reduzieren sich dadurch. Darüber hinaus stellt diese Möglichkeit während der nach wie vor bestehenden Corona-Pandemie ein effektives Mittel dar, um Infektionsgefahren zu mindern. Das bereits bestehende Angebot für Bürger und Bürgerinnen, persönlich bei der Rechtsantragstelle Hilfe zu suchen, bleibt uneingeschränkt bestehen.

Das Arbeitsgericht Stuttgart ist das erste Gericht in Baden-Württemberg, das eine Unterstützung durch die Rechtsantragstelle in Form eines Videotermins anbietet. Der Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart Jürgen Gneiting sieht in dem neuen Angebot eine Chance, den Zugang zur Justiz und zum Recht zu erleichtern und zu stärken.

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