Kündigung des Hauptgeschäftsführers der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (Az. 5 Ca 7020/19)

Datum: 03.02.2021

Der Kläger war seit 1. September 2011 bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (Beklagte) als Hauptgeschäftsführer beschäftigt. Die Beklagte hat dem Kläger am 28. Oktober 2019 ordentlich zum 31. Januar 2020 gekündigt. Dagegen wehrt sich der Kläger mit der Kündigungsschutzklage. Weiter verlangt die Beklagte im Prozess insbesondere die Feststellung, dass der Kläger zur Erstattung von Schäden verpflichtet sei, die der Beklagten aufgrund von Pflichtverstößen des Klägers im Zusammenhang mit der Expo Dubai 2020 entstanden seien oder noch entstehen. 

Im Jahr 2017 beschloss u.a. die Beklagte auf der Messe Expo 2020 in Dubai einen „Baden-Württemberg Pavillon" zu planen und zu verwirklichen. In dieses Projekt war auch das Land Baden-Württemberg involviert. Die Beklagte wirft dem Kläger u.a. vor, ohne Rücksprache mit dem Vorstand mehrere Verträge im Zusammenhang mit der Expo 2020 im Namen der Beklagten selbst abgeschlossen zu haben. Dadurch sei ein entsprechendes Haftungsrisiko für die Beklagte entstanden. So sei der Teilnehmervertrag für die Expo 2020 möglicherweise so zu verstehen, dass er mit der Beklagten geschlossen worden sei und diese daraus hafte. Im Übrigen habe der Kläger im Februar 2019 gegenüber dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg eine Haftungsfreistellung des Landes Baden-Württemberg erklärt, aus der Regressansprüche des Landes resultieren könnten. 
Der Kläger hält die Vorwürfe für haltlos. Ein zwischenzeitlich vorliegendes, vom Land in Auftrag gegebenes Gutachten sei zum Ergebnis gekommen, dass das Land Baden-Württemberg Vertragspartner des Teilnehmervertrages sei. Dieses habe ferner die Finanzierung des Projekts übernommen. Ein finanzielles Risiko der Beklagten bestehe daher nicht. Darüber hinaus seien der Teilnehmervertrag und die Rechtsfolgen daraus allen Beteiligten, so auch der Beklagten, bekannt gewesen. 


Kammertermin: Dienstag, 9. Februar 2021, 13.30 Uhr, Saal 027 
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