Klage gegen Streiks in der Metall- und Elektroindustrie (32 Ca 608/18)

Datum: 11.04.2018

Der (Arbeitgeber-)Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. (Südwestmetall) hatte beim Arbeitsgericht Stuttgart am 31. Januar 2018 eine Klage gegen die von der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen eingereicht. Die Klage richtete sich gegen die IG Metall und teilweise auch gegen zwei Bevollmächtigte der IG Metall.

Der zuletzt für den 22. März 2018 anberaumte Gütetermin wurde auf Antrag der Parteien wegen Ankündigung einer einvernehmlichen Erledigung des Rechtsstreits aufgehoben.

Die Parteien haben den Rechtsstreit nunmehr mit Schriftsätzen vom 21. März 2018 übereinstimmend für erledigt erklärt und mitgeteilt, dass die Kosten des Verfahrens jeweils hälftig von Südwestmetall und IG Metall getragen werden und jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt. Wegen der übereinstimmenden Erledigungserklärung des Rechtsstreits und der Mitteilung einer abschließenden Kostenregelung fallen außer den Zustellungskosten keine weiteren Gerichtskosten oder -gebühren an. Damit ist der Rechtsstreit rechtskräftig erledigt. Eine verfahrensbeendende Entscheidung des Gerichts ist nicht veranlasst.

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