Testfahrer: Kein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit der Daimler AG

Datum: 17.10.2017

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 6. Oktober 2017 (Aktenzeichen: 13 Ca 136/17) entschieden, dass die klagenden Testfahrer keinen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit der Daimler AG haben. Die Sammelklage von 16 Klägern wurde abgewiesen. Die Kläger beriefen sich ohne Erfolg auf eine Tarifregelung, wonach Leiharbeitnehmer nach einer Verleihzeit von 24 Monaten einen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher haben. Nach Auffassung der entscheidenden Kammer haben die Kläger nicht überzeugend darlegen können, dass sie im Wege der Arbeitnehmerüberlassung bei der Daimler AG eingesetzt werden.

Die Kläger haben gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Berufung eingelegt (17 Sa 112/17).

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