Stadtverkehr Pforzheim (SVP) ./. ver.di

Datum: 13.02.2019

Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen im Busverkehr
Berufungstermin 20. Februar 2019

Die SVP, deren Gesellschaftsanteile zuletzt zu 100 % von der Stadt Pforzheim gehalten wurden, betrieb bis Ende 2016 den städtischen Linienbusverkehr in Pforzheim. Ihr konnte nach Auslaufen der Konzession keine neue Genehmigung zur Erbringung der Linienverkehre mehr erteilt werden. Vielmehr erteilte das Regierungspräsidium Karlsruhe der Bahntochter RVS Regionalverkehr Südwest GmbH die Genehmigung zur vorrangig eigenwirtschaftlichen Erbringung der Linienverkehre im „Bündel“ Stadtverkehr Pforzheim. Damit schied auch ein Neuabschluss eines Verkehrsvertrags zwischen der SVP und der Stadt Pforzheim aus. Aus diesem Grunde beschloss die SVP ihre Stilllegung zum 31. Dezember 2016. Zur Milderung der sozialen Folgen für die zu kündigenden Arbeitnehmer begehrte ver.di den Abschluss eines Sozialtarifvertrags. Zur Durchsetzung ihrer im Einzelnen streitigen Kampfforderungen bestreikte ver.di die SVP im Zeitraum 9. März 2016 bis 1. Juli 2016 an insgesamt 34 Tagen.

Die SVP hält diese Streiks für rechtswidrig. Sie meint, ver.di habe gegen ihre aus anderen Tarifverträgen resultierende Friedenspflicht verstoßen und unzulässige Kampfforderungen erhoben. Außerdem habe ver.di mit dem Streik rechtswidrig Forderungen gegenüber der Stadt Pforzheim als unbeteiligter Dritten durchsetzen wollen. Die SVP macht deshalb im Rahmen einer Teilklage Schadenersatz in Höhe von knapp 2,1 Millionen Euro geltend.

Das Arbeitsgericht Pforzheim hat mit Urteil vom 5. April 2018 (3 Ca 208/17) die Klage abgewiesen. Es vertrat die Auffassung, die Streikmaßnahmen seien rechtmäßig gewesen. Die SVP verfolgt mit der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht (4 Sa 40/18) ihren Schadensersatzanspruch weiter.

Berufungstermin: Mittwoch, 20. Februar 2019, 10:00 Uhr, Saal 4 (8. Obergeschoss)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Mediensprecher des Landesarbeitsgerichtes, Ulrich Hensinger (Durchwahl: 0711-6685-405, E-Mail: pressestelle@lag.bwl.de)


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