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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage
In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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11.12.2019 | 10 Sa 24/19 | 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm, Kammern Ravensburg, vom 29. Mai 2019, Az.: 7 Ca 389/18, wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
11.12.2019 | 4 Sa 29/19 | 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 20.03.2019 (15 Ca 5034/18) wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
11.12.2019 | 4 Sa 26/19 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 26.02.2019 (1 Ca 89/18) wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
11.12.2019 | 4 Sa 38/19 | 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 06.12.2018 (6 Ca 2800/18) wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
09.12.2019 | 9 Sa 41/19 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 16. Mai 2019 - 2 Ca 278/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. |
09.12.2019 | 9 Sa 53/19 | I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 19. Juli 2017 - 1 Ca 127/17 - abgeändert: 1. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. |
10 Sa 1/19 | 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 22. November 2018, Aktenzeichen 6 Ca 234/18, unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen teilweise abgeändert und Nr. 1 des Urteilstenors wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13. Juli 2018 noch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 13 Juli 2018 beendet wurde. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 22.11.2018, Aktenzeichen 6 Ca
234/18, wird zurückgewiesen. |
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06.12.2019 | 12 Sa 43/19 | 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 20. Mai 2019 (9 Ca 482/18) abgeändert. |
06.12.2019 | 12 Sa 38/19 | 1. Auf die Berufung der klagenden Partei wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 17. Mai 2019 (10 Ca 483/18) teilweise wie
folgt abgeändert. - aus 652,92 Euro ab dem 12.12.2018 - aus 698,25 Euro ab dem 05.02.2019. |
06.12.2019 | 12 Sa 37/19 | 1. Auf die Berufung der klagenden Partei wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 17. Mai 2019 (10 Ca 482/18) teilweise wie
folgt abgeändert. - aus 462,10 Euro ab dem 12.12.2018 - aus 212,49 Euro ab dem 05.02.2019. |
06.12.2019 | 12 Sa 34/19 | 1. Auf die Berufung der klagenden Partei wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 17. Mai 2019 (10 Ca 479/18) teilweise wie
folgt abgeändert. |
06.12.2019 | 12 Sa 36/19 | 1. Auf die Berufung der klagenden Partei wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 17. Mai 2019 (10 Ca 481/18) teilweise wie
folgt abgeändert. - aus 531,64 Euro ab dem 12.12.2018 - aus 872,28 Euro ab dem 05.02.2019. |
06.12.2019 | 12 Sa 35/19 | 1. Auf die Berufung der klagenden Partei wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 17. Mai 2019 (10 Ca 480/18) teilweise wie
folgt abgeändert. - aus 493,56 Euro ab dem 20.12.2018 - aus 1101,09 Euro ab dem 05.02.2019. |
06.12.2019 | 12 Sa 33/19 | 1. Auf die Berufung der klagenden Partei wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 17. Mai 2019 (10 Ca 478/18) teilweise wie
folgt abgeändert. |
06.12.2019 | 12 Sa 55/19 | 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 2. September 2019 (10 Ca
8/19) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. |
06.12.2019 | 10 Sa 1/19 | 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 22. November 2018, Aktenzeichen 6 Ca 234/18, unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen teilweise abgeändert und Nr. 1 des Urteilstenors wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13. Juli 2018 noch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 13 Juli 2018 beendet wurde. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 22.11.2018, Aktenzeichen 6 Ca
234/18, wird zurückgewiesen. |
05.12.2019 | 17 Sa 3/19 | 1. Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29.11.2018 (11 Sa 3738/18) wird zurückgewiesen. |
04.12.2019 | 10 Sa 28/19 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 16. Mai 2019, Az. 6 Ca 382/18, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
03.12.2019 | 11 Sa 42/19 | 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 20.05.2019 - 4 Ca 489/18 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. |
03.12.2019 | 15 TaBV 5/18 | 1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1, zu 2, zu 4 und zu 5 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.10.2018 - 18 BV 71/18 - werden zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. |
02.12.2019 | 9 Sa 46/19 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 5. Juli 2019, 1 Ca 218/18, wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. |