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Datum: 25.04.2024

Aktenzeichen: 27 Ca 400/22

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.750,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit 15.10.2022 zu bezahlen. 

2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von den Kosten der Inanspruchnahme der Anwaltskanzlei Andreas Mauritz Rechtsanwälte, Poststraße 12, 73033 Göppingen, abgerechnet nach dem RVG, für das Klageverfahren beim Arbeitsgericht Stuttgart freizustellen. 

3.Es wird festgestellt, dass die Ansprüche der Klägerin aus den Klageanträgen Ziffern 1 und 2 auf einer von der Beklagten zu Lasten der Klägerin begangenen vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen. 

4.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die der überlassene Arbeitskleidung zurückzugeben (5 Poloshirts Größe S kurz, 3 Florida Schlitzschürzen Elefant, 2 Tampa Kurzkrawatten Elefant, 1 Mitarbeiter-Clip). 

5.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt. 

6.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 3.250,00.

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