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Datum: 07.05.2024

Aktenzeichen: 2 Ca 283/23

1. Es soll Beweis erhoben werden über die bestrittene Behauptung der Beklagten, dass die Quittung vom 05.Dezember 2022 über 1.300,00 Euro von dem Kläger unterzeichnet wurde durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.

2. Die Auswahl des/der Sachverständigen wird von der Vorsitzenden vorgenommen.

3. Es soll Beweis erhoben werden über die bestrittene Behauptung der Beklagten, dem Kläger sei am 18.12.2022 ein Betrag von 4.500,00 Euro von der Beklagten übergeben worden durch Vernehmung des Zeugen ***

4. Ein Termin zur Zeugenvernehmung wird von der Vorsitzenden von Amts wegen bestimmt werden.

5. Weitere prozessleitende Anordnungen ergehen durch die Vorsitzende von Amts wegen.

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