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Kammern Aalen
Die auswärtigen Kammern Aalen des Arbeitsgerichts Stuttgart üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen für Verfahren aus den Landkreisen Ostalbkreis, Heidenheim und Rems-Murr-Kreis in erster Instanz aus. Der Sitz der auswärtigen Kammern befindet sich in Aalen. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Bitte berücksichtigen Sie die geänderte Zuständigkeit bei der Einreichung von Klagen.
Maßgebend für den räumlichen Zuständigkeitsbereich ist nach dem Geschäftsverteilungsplan in erster Linie der Ort des Beschäftigungsbetriebs, hilfsweise der Sitz des Arbeitgebers.
Die auswärtigen
Kammern Aalen des Arbeitsgerichts Stuttgart sind im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig
für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen
eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Örtliche Gerichtsvorständin:
Richterin am Arbeitsgericht Katharina Görke
Örtliche Verwaltungsleiterin: | |
Amtsrätin Sibylle Friedel |