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Kosten
Ein gerichtliches Verfahren kann erhebliche Kosten mit sich bringen, insbesondere wenn Rechtsanwälte eingeschaltet werden. Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die Kosten in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen:
Gerichtskosten | Außergerichtliche Kosten | |||||
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Verfahrensgebühr | Gerichtliche Auslagen | Rechtsanwaltskosten* | Eigene Auslagen | |||
Förmliche Zustellungen | Entschädigung für Zeitversäumnis* | |||||
Zeugenentschädigungen | Fahrtkosten | |||||
Dolmetscher- und Sachverständigenvergütung | Schreib- und Portoauslagen | |||||
Sonstige Auslagen | Sonstige Auslagen | |||||
*keine Erstattung durch den Gegner bei Obsiegen in I. Instanz |
Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren ist der Streitwert. Er wird in der Regel durch das Gericht bei Abschluss des Verfahrens für jede Instanz gesondert festgesetzt. Bei bezifferten Ansprüchen ergibt er sich aus der Klagforderung (z.B. Klage auf Zahlung von 1.500,00 EUR = Streitwert 1.500,00 EUR). Im Übrigen ist er teilweise gesetzlich begrenzt. So beträgt etwa der Streitwert einer Kündigungsschutzklage höchstens ein Bruttovierteljahresentgelt. Ansonsten wird er unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache für die klagende Partei vom Gericht nach freiem Ermessen bestimmt. Wegen näherer Einzelheiten siehe unter Streitwertkatalog.
Kostenrechner zur Berechnung der Kosten in der 1. Instanz
Kosten bei dem Arbeitsgericht (Kostenrecht ab 01.08.2013)