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Einführung der elektronischen Akte: Meilensteine und weiterer Zeitplan
Nachfolgend dargestellt sind die Meilensteine bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz Baden-Württemberg. Der detaillierte aktuelle Stand, welche Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften in welchen Verfahren mit der elektronischen Akte arbeiten, kann der Verordnung des Justizministeriums zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten (eAkten-Verordnung - eAktVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung entnommen werden und ist außerdem auf der Unterseite Ausstattungsstand für Sie dargestellt.
2014 /2015: Start und Entwicklung
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Das eJustice-Programm ist nach Projektmanagementgrundsätzen aufgebaut und konnte bislang erfreulicherweise seine gesetzten Etappenziele und Meilensteine zeit- und kostengerecht erreichen. Ausgangspunkt war der Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2014, der die finanzielle Grundlage für das Programm gegeben hat und damit die zeitlichen, personellen und technischen Leitplanken stellt. Das eJustice-Programm selbst inklusive aller Stabs- und Projektstellen ist am 16. Januar 2015 mit einem „Kick-Off“-Programmstartworkshop offiziell gestartet. Ein wesentliches Etappenziel wurde bereits am 2. Februar 2015 mit dem Zuschlag an den Softwaredienstleister PDV-Systeme GmbH erreicht, welcher das vorausgegangene europaweite Vergabeverfahren abschloss. Am 22. Dezember 2015 konnte die Abnahme der ergonomisch gestalteten Software für eine „eAkte als Service“ erklärt werden.
2016 / 2017: Pilotierung der eAkte
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Im Frühjahr 2016 hat die Pilotierungsphase beim Arbeitsgericht Stuttgart und beim Landgericht Mannheim (Zivilverfahren, einschließlich Verfahren im gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht) begonnen. Noch im Laufe des Jahres 2017 ist die Pilotierung ausgedehnt worden auf das Sozialgericht Karlsruhe (17.07.2017), das Finanzgericht und das Landesarbeitsgericht (jeweils 31.07.2017) sowie das Verwaltungsgericht Sigmaringen (25.09.2017). Damit wurde bereits im Jahr 2017 in allen fünf Gerichtsbarkeiten die elektronische Akte pilotiert.
2018 - 2021: Weitere Pilotierungen und erste Vollausstattungen
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Seit 19. Februar 2018 wurde die elektronische Akte in der Zivilabteilung am Amtsgericht Mannheim und seit 7. Mai 2018 am Oberlandesgericht Karlsruhe erprobt. Damit arbeitete bundesweit erstmalig ein ganzer Instanzenzug in Zivilsachen mit der eAkte. Seit Oktober 2018 ist das Finanzgericht Baden-Württemberg mit der elektronischen Akte ausgestattet. Seit April 2019 arbeitet die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit mit der elektronischen Akte. Außerdem startete am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Pilotierung der elektronischen Akte. Mit der Vollausstattung der Sozialgerichtsbarkeit ab Juni 2020 arbeitete die dritte von fünf Gerichtsbarkeiten in neuen Verfahren ausschließlich mit der elektronischen Akte. Seit 2019 werden fortlaufend weitere Land- und Amtsgerichte im Zivilbereich mit der eAkte ausgestattet, bei letzteren wird auch in den Fachbereichen (Familie, Insolvenz, Nachlass und Betreuung) pilotiert. Seit 25. November 2020 wird am Standort Rottweil erstmals die elektronische Bußgeldakte im gesamten Instanzenlauf von der Staatsanwaltschaft Rottweil über das Amtsgericht Rottweil und die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart bis zum Oberlandesgericht Stuttgart pilotiert.
Im Jahr 2021 sind alle 17 Landgerichte in Zivilsachen mit der elektronischen Akte ausgestattet (Pressemitteilung).
2022 - 2023: Ausweitung und Flächenrollout
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Ein weiterer Meilenstein der Pilotierung der elektronischen Akte erfolgte am 29. März 2022 zusammen mit der Landespolizei am Standort Ulm: Justiz und Polizei erproben gemeinsam die elektronische Akte in Strafsachen. Parallel dazu wird in der ordentlichen Gerichtsbarkeit weiter die elektronische Akte eingeführt (Pressemitteilung).
Mit der Einführung der elektronischen Akte (eAkte) beim Verwaltungsgericht Stuttgart am 1. Juni 2022 sind alle baden-württembergischen Fachgerichte (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte) vollständig mit der eAkte ausgestattet (Pressemitteilung).
Im Dezember 2022 erreicht die Justiz Baden-Württemberg die Marke von 1 Million angelegten elektronischer Akten (Pressemitteilung).
Am 29. November 2023 wurde die eAkte an den letzten noch verbleibenden Amtsgerichten eingeführt. Damit sind alle baden-württembergischen Gerichte mit der eAkte ausgestattet (Pressemitteilung, Roll-up).
2024-2025: Flächendeckende Ausstattung der Justiz mit der eAkte
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Weitere Fachbereiche werden ausgestattet. Der Fokus liegt insbesondere auf der Pilotierung der elektronischen Strafakte.
2026: Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung
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In dem Bundesgesetz zur Einführung einer elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 ist vorgeschrieben, dass sämtliche Verfahrensakten bis spätestens 1. Januar 2026 bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften verbindlich elektronisch geführt werden müssen.