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Datum: 05.06.2025

Aktenzeichen: 6 Ca 7749/24

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung vom 16.12.2024, zugegangen am 17.12.2024, nicht aufgelöst worden ist.

 

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen gemäß Arbeitsvertrag vom 03./04.12.2022 sowie des Nachtrags vom 09./10.06.2024 als Homologationsingenieur Fahrzeugsicherheit, hilfsweise mit einer anderen, seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechenden gleichwertigen und gleich bezahlten Tätigkeit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag zu weiterzubeschäftigen.

 

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

4. Der Streitwert wird auf 25.332,00 € festgesetzt.

 

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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