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Kündigungen bei der Fa. Heckler & Koch, Oberndorf - Neue Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg am Montag, 1. Dezember 2014, 13:30 Uhr

Datum: 20.10.2014

Zwei Arbeitnehmer greifen mit ihren Kündigungsschutzverfahren jeweils außerordentliche, fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigungen der Arbeitgeberin (Beklagte) an. Die beiden Kläger sind langjährige Beschäftigte und arbeiteten zuletzt als Vertriebsbereichsleiter bzw. Vertriebssachbearbeiterin. Die Beklagte stützt die ausgesprochenen Kündigungen auf verhaltensbedingte Gründe. Sie trägt vor, die beiden Arbeitnehmer hätten zusammen mit einem Handelsvertreter in Mexiko einen unrichtigen Bestimmungsort ausweisende Unterlagen der mexikanischen Behörden für auszuführende Waffen beschafft. Diese sog. „Endverbleibserklärungen“ dienten als Grundlage der Genehmigung für Waffenexporte. Jedenfalls bestehe der erhebliche Verdacht der Pflichtverletzung. Die Kläger haben die Vorwürfe bestritten.
Das Arbeitsgericht Freiburg (Kammern Villingen-Schwenningen) hat mit Urteil vom 15.01.2014 den Klagen der Arbeitnehmer stattgegeben (12 Ca 154/13 und 12 Ca 155/13). Ein Kündigungsgrund liege nicht vor. Vor Ausspruch einer sog. Verdachtskündigung müsse der Arbeitgeber den Sachverhalt aufklären und den Arbeitnehmer zu den ermittelten Vorwürfen anhören. Sowohl die Aufklärung des Sachverhalts als auch die Anhörung der Arbeitnehmer seien nicht hinreichend. Der Kündigungsgrund der begangenen Pflichtverletzung scheitere schon am Fehlen einer erforderlichen Abmahnung. Im konkreten Einzelfall wäre angesichts der geübten Praxis und deren Kenntnis seitens der vorgesetzten Mitarbeiter und der Geschäftsführung vor Ausspruch einer Kündigung jedenfalls eine Abmahnung erforderlich gewesen.
Gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Freiburg hat die Beklagte Berufungen bei den Außenkammern des Landesarbeitsgericht in Freiburg eingelegt (9 Sa 2/14 und 9 Sa 3/14).
Die Berufungsverfahren finden statt im Landesarbeitsgericht in Freiburg (Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg) am Montag, 1. Dezember 2014, 13:30 Uhr, Saal VII.

Medienvertreter, die eine Platzreservierung wünschen, werden gebeten sich beim Landesarbeitsgericht in Freiburg per E-Mail unter poststelle-lagfr@lag.bwl.de anzumelden unter Angabe von Namen, Presseorgan und Telefonnummer für evt Rückrufe oder Rückfragen.

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