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Klagevordrucke und Ausfüllhinweise
Allgemeine Hinweise
• Eine Klage muss immer handschriftlich unterschrieben sein. Daher kann eine Klage nicht per E-Mail
eingereicht werden.
• Eine Klage ist immer zweifach bei Gericht einzureichen.
• Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der
Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein.
• Fügen Sie Ihrer Klage bitte Kopien von wichtigen Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Lohnabrechnung)
bei.
Um eine formgerechte Klage zu verfassen, wird dringend die Benutzung der unten aufgeführten Vordrucke
empfohlen.
Hinweise und Hilfe zu den Klagevordrucken finden Sie hier:
Ausfüllhinweise zu den Klagevordrucken
Im folgenden finden Sie einige Klagevordrucke, die Sie zur Erhebung Ihrer Klage nutzen können.
Auf der linken Seite finden Sie die Vordrucke im pdf-Format und rechts im WORD-Format. Inhaltlich sind die Vordrucke identisch.