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Datum: 17.10.2024
Aktenzeichen: 3 Ca 999/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 30.09.2024 fortbestanden hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Parteien tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 23.272,02 EUR festgesetzt.