Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des
Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die
Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.
Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der
Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Stuttgart ergeben sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:
2025
Geschäftsverteilungsplan 2025 (PDF, 584 KB)
1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2025 (PDF, 196 KB)
2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2025 (PDF, 195 KB)
3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2025 (PDF, 299 KB)
4. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2025 (PDF, 187 KB)
5. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2025 (PDF, 219 KB)