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Geschäftsverteilung
Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des
Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die
Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.
Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der
Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Stuttgart ergeben sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:
2020
Geschäftsverteilungsplan 2020 ( PDF, 321 KB)
2019
Geschäftsverteilungsplan 2019 ( PDF, 221 KB)
1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2019 (PDF, 7 KB)
2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2019 (PDF, 8 KB)
3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2019 (PDF, 209 KB)
4. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2019 (PDF, 7 KB)
5. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2019 (PDF, 12 KB)
6. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2019 (PDF, 14 KB)
7. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2019 (PDF, 8 KB)
Beschluss nach § 21 i Abs. 2 GVG vom 25.07.2019 zum Geschäftsverteilungsplan 2019 (PDF, 118 KB)
Kurzfassung 1 (Kammern) 26.08.2019 (PDF, 20 KB)
Kurzfassung 2 (Orte) 26.08.2019 (PDF, 39 KB)