Die auswärtigen Kammern Aalen des Arbeitsgerichts Stuttgart üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen für Verfahren aus den Landkreisen Ostalbkreis, Heidenheim und Rems-Murr-Kreis in erster Instanz aus. Der Sitz der auswärtigen Kammern befindet sich in Aalen . Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Die auswärtigen Kammern Aalen des Arbeitsgerichts Stuttgart sind im Rahmen ihrer
örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem
Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der
Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Örtliche Gerichtsvorständin:
Richterin am Arbeitsgericht Katharina Görke
Örtliche Verwaltungsleiterin:
Amtsrätin Sibylle Friedel