Datum: 31.01.2024

Aktenzeichen: 29 BV 8/24

  1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand Betriebsvereinbarung zu Entgeltregelungen und Tantiemeregelungen für AT-Angestellte wird Herr Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Christoph Tillmanns bestellt.
  2. Die Zahl der von den Beteiligten jeweils zu benennenden Beisitzer für die nach Ziff. 1 genannte Einigungsstelle wird auf drei festgesetzt.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.