Datum: 19.03.2024

Aktenzeichen: 3 Ca 5065/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 43.404,84 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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