Datum: 24.07.2024

Aktenzeichen: 29 Ca 840/24

 

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 18.01.2024, zugegangen am gleichen Tag, nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger, entsprechend seinem Arbeitsvertrag vom 15.03.2019 nebst der dazugehörigen Zusatzvereinbarung vom 01.01.2022, zu unveränderten Bedingungen als Niederlassungsleiter der Niederlassung München, in München, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag zu Ziffer 1 weiter zu beschäftigen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Streitwert wird auf 29.613,12 Euro festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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