Datum: 23.01.2025

Aktenzeichen: 6 Ca 1364/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung
der Beklagten vom 12.02.2024 zum 31.05.2024 nicht beendet wird.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 10.360,77 € festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht
zugelassen.

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