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Datum: 05.03.2025
Aktenzeichen: 15 Ca 6832/24
Teilurteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 22. April 2024 „Abmahnung wegen Verstoß gegen Travel Policy“ aus der
Personalakte des Klägers zu entfernen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 22. April 2024 „Abmahnung wegen Anzeigepflichtverletzung“ aus der
Personalakte des Klägers zu entfernen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
4. Der Streitwert wird auf 19.015,18 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Es ergeht ferner der nachfolgende
Beschluss
1. Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme wird bestimmt auf
Mittwoch, 03.09.2025, 15:00 Uhr Arbeitsgericht Stuttgart, Saal 015, Hochparterre Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart
2. Die Parteien sind hiermit geladen.
3. Das persönliche Erscheinen des Klägers zu diesem Termin wird zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts und zur
gütlichen Einigung angeordnet.
4. Der Beklagten wird aufgegeben, einen sachinformierten Vertreter des Unternehmens zu diesem Termin zu entsenden.
5. (Auflagen wegen Datenschutz nicht veröffentlicht...)
6. (Auflagen wegen Datenschutz nicht veröffentlicht...)