Datum: 05.03.2025
Aktenzeichen: 21 Sa 60/24
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28. August 2024 - 28 Ca 1177/24 - wird verworfen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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