Öffentlichkeit der Verhandlung
Die Verhandlungen des Landesarbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG) und können ohne Voranmeldung besucht werden.
Besuchergruppen
Für Besuchergruppen mit mehr als 10 Personen wird aus organisatorischen Gründen eine Voranmeldung erbeten (Herr Hausch: 0711-6685504 oder poststelle@lag.justiz.bwl.de).
Gruppen mit spezifischen Interessen (z.B. Schulklassen oder Betriebsratsschulungen) kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme bei der Suche nach "interessanten" Verhandlungen geholfen werden.