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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
16.02.2026 9 Sa 66/25

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 15.04.2025 - 2 Ca 405/24 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.

16.02.2026 9 Sa 57/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - 3 Ca 428/24 - vom 23.04.2025 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.

12.02.2026 12 Sa 33/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 7. April 2025 - Az. 11 Ca 298/24 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

12.02.2026 12 Sa 46/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 3. Juli 2025 - 3 Ca 612/24 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

11.02.2026 4 Sa 44/25

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgericht Stuttgart- Kammern Aalen vom 21. Mai 2025 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

11.02.2026 4 Sa 28/25

1. Die Berufung der Beklagten zu 2 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen vom 28. März 2025 (8 Ca 343/24) wird zurückgewiesen. 

2. Die Beklagte zu 2 hat die Kosten der Berufung zu tragen. 

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

11.02.2026 21 Sa 55/25

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 31. Juli 2025 — 1 Ca 490/24 — wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

06.02.2026 9 Sa 50/25

I.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Arbeitsgerichts Villingen – Schwenningen vom 16.04.2025, 3 Ca 34/25 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Auf ihr Anerkenntnis wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger € 1.094,87 € brutto zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

II. 
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung wird nicht zugelassen.

04.02.2026 3 Sa 22/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 2. Oktober 2024 - 1 Ca 177/24 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

27.01.2026 15 Sa 32/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.07.2025 - 4 Ca 6853/24 - wird zurückgewiesen.


2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.