In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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05.03.2025 | 21 Sa 60/24 | 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28. August 2024 - 28 Ca 1177/24 - wird verworfen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
05.03.2025 | 10 Sa 39/24 | I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen
- Kammern Radolfzell - vom 29. August 2024 - 7 Ca 314/24 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung und Anschlussberufung in
geringem Umfang abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: |
03.03.2025 | 9 Sa 55/24 | I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg, vom 11.11.2024 - 5 Ca 134/24 -
abgeändert: |
27.02.2025 | 17 Sa 15/24 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26.03.2024 - 23 Ca 4666/23 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen. |
27.02.2025 | 17 Sa 17/24 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 10.04.2024 - 13 Ca 80/23 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen. |
26.02.2025 | 4 TaBV 5/24 | 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kn. Ludwigsburg - vom 11.04.2024 (12 BV 18/23) wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. |
25.02.2025 | 15 Sa 31/24 | I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 06.12.2023 - 1 Ca 261/23 - teilweise
abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst. |
25.02.2025 | 15 Sa 32/24 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.07.2024 - 4 Ca 1880/24 - wird
zurückgewiesen. |