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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
05.03.2025 21 Sa 60/24

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28. August 2024  - 28 Ca 1177/24 - wird verworfen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

05.03.2025 10 Sa 39/24

I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 29. August 2024 - 7 Ca 314/24 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung und Anschlussberufung in geringem Umfang abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 581,85 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Oktober 2023 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 581,85 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Oktober 2023 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 95,77 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. November 2023 zu bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.163,70 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. November 2023 zu bezahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

03.03.2025 9 Sa 55/24

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg, vom 11.11.2024 - 5 Ca 134/24 - abgeändert:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.

27.02.2025 17 Sa 15/24

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26.03.2024 - 23 Ca 4666/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.

27.02.2025 17 Sa 17/24

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 10.04.2024 - 13 Ca 80/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.

26.02.2025 4 TaBV 5/24

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kn. Ludwigsburg - vom 11.04.2024 (12 BV 18/23) wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

25.02.2025 15 Sa 31/24

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 06.12.2023 - 1 Ca 261/23 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 565,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.05.2023 zu zahlen. 
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 96%, die Beklagte trägt 4%.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

25.02.2025 15 Sa 32/24

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.07.2024 - 4 Ca 1880/24 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.