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Datum: 11.03.2026

Aktenzeichen: 10 Sa 58/25

I.    Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 26. Juni 2025 - 10 Ca 250/24 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1.  Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.807,18 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 5.694,78 EUR seit dem 1. Dezember 2024 zu bezahlen.
2.  Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3.  Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
II.  Die Beklagte trägt 87% der Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz, die Klägerin 13%.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.