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Datum: 01.04.2025
Aktenzeichen: 3 Ca 5609/24 + 3 Ca 6190/24
Urteil
1.Die Klage im Verfahren 3 Ca 5609/24 wird abgewiesen.
2.Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 16.920,22 EUR netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 24.08.2024 zu bezahlen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
4.Der Wert des Streitgegenstands wird auf 28.335,32 EUR festgesetzt.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.