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Datum: 02.04.2025

Aktenzeichen: 31 Ga 2/25

Versäumnisurteil
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Streitwert wird auf 4.170,32 € festgesetzt.
Beschluss
Das Ablehnungsgesuch des Klägers vom 02.04.2025 wird als unzulässig verworfen.