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Datum: 03.04.2025

Aktenzeichen: 6 Ca 6815/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
außerordentliche Kündigung vom 14.11.2024 nicht aufgelöst wurde.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die hilfsweise
ordentliche Kündigung vom 14.11.2024 nicht aufgelöst wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des
Verfahrens zu den bisherigen vertraglich vereinbarten Bedingungen als Pförtner
weiter zu beschäftigen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 12.980,44 € festgesetzt.
6. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht
zugelassen.