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Datum: 03.04.2025

Aktenzeichen: 6 Ca 6451/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 29.667,00 € festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht
zugelassen.