Zum Inhalt springen

Datum: 22.05.2025

Aktenzeichen: 6 Ca 7066/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 13.11.2024 nicht aufgelöst wird.

 

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

3. Die Beklagte hat ¾, der Kläger ¼ der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

4. Der Streitwert wird auf 11.241,00 € festgesetzt.

 

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.