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Datum: 22.05.2025
Aktenzeichen: 6 Ca 7066/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 13.11.2024 nicht aufgelöst wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Beklagte hat ¾, der Kläger ¼ der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 11.241,00 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.