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Datum: 16.09.2025
Aktenzeichen: 25 Ca 7701/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.174,34 € netto zuzüglich Zinsen hieraus i. H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Teilbetrag i.H.v. 1.107,78 € seit dem 01.02.2025, aus einem Teilbetrag i.H.v. 1.034,78 € seit dem 01.03.2025 sowie aus einem Teilbetrag i.H.v. 1.034,78 € seit dem 01.04.2025 zu zahlen.
2. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache hinsichtlich des Antrags Ziffer 5 erledigt.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Der Kläger trägt 88,49 % der Kosten, die Beklagte 11,51 % der Kosten des Verfahrens.
5. Der Streitwert wird auf 49.291,36 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.