Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 07.10.2025
Aktenzeichen: 27 Ca 251/24
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 104,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.06.2024 zu bezahlen.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 98 %, der Beklagtenseite zu 2 % auferlegt.
4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 5.616,00.