Zum Inhalt springen

Datum: 10.10.2025

Aktenzeichen: 10 Ca 643/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 16. April 2025 nicht zum 31. Dezember 2025 beendet wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.