Zum Inhalt springen

Datum: 14.10.2025

Aktenzeichen: 27 Ca 497/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, EUR 182,77 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2023 an den Kläger zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.

3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 182,77.

4. Die Berufung zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wird zugelassen.