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Datum: 14.10.2025

Aktenzeichen: 12 Ca 128/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 6.533,11 festgesetzt.

4. Eine Zulassung der Berufung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt nicht.