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Datum: 16.10.2025

Aktenzeichen: 2 Ca 2432/25

Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
Kündigung der Beklagten vom 26.03.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Arbeitsbedingungen
als Berater gemäß Arbeitsvertrag vom 16.06.2022/20.06.2022 über den Ablauf
der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Rechtsstreites weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 13.820,68 Euro.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.