Datum: 16.10.2025
Aktenzeichen: 8 Sa 12/25
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 13. März 2025 – 3 Ca 4258/24 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
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