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Datum: 17.10.2025

Aktenzeichen: 10 Ca 1550/24

1. Das Versäumnisurteil vom 5. Februar 2025 wird aufgehoben.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis im Termin vom 5. Februar 2025, welche die Beklagte zu tragen hat.
4. Der Urteilsstreitwert wird auf 47.075,45 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.