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Datum: 21.10.2025

Aktenzeichen: 12 BV 31/24

1. Die von dem Antragsgegner verweigerte Zustimmung zur beabsichtigen Eingruppierung von Herrn Jalil Sadeghi in Gehaltsgruppe K3, Anfangsgehalt mit Wirkung zum 01.07.2024 wrd ersetzt.
2. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.