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Datum: 05.11.2025
Aktenzeichen: 15 Ca 2142/25
Urteil
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin weder durch die außerordentliche fristlose Kündigung
der Beklagten vom 28.03.2025 noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.03.2025 zum 30.09.2025 beendet
worden ist.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 16.695,00 EUR festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.