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Datum: 05.11.2025
Aktenzeichen: 13 Ca 170/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.013,19 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz p.a. auf 163,90 € ab 01.11.2023, auf jeweils 564,55 € ab 01.12.2023, 01.01.2024, 01.02.2024 und
01.03.2024 sowie auf weitere 591,09 € brutto ab 01.04.2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 179,54 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz p.a. ab 19.08.2025 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,00 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz p.a. seit 19.08.2025 zu bezahlen.
4. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.
6. Der Streitwert wird auf 28.453,11 € festgesetzt.
7. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.