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Datum: 05.11.2025
Aktenzeichen: 13 Ca 75/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.328,82 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz p.a. auf 1.008,30 € ab 01.06.2023, 1.124,39 € ab 01.09.2023, 1.835,18 € ab 01.12.2023, 1.104,92 €
ab 01.06.2024, 1.165,77 € ab 01.09.2024, 1.913,57 € ab 01.12.2024, 1.403,85 € ab 01.06.2025, 772,84 € ab 01.09.2025
zu bezahlen.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 37 % und die Beklagte zu 63 %.
4. Der Streitwert wird auf 16.416,77 € festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.