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Datum: 06.11.2025

Aktenzeichen: 26 Ca 937/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Streitwert wird auf 3.990,76 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.