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Datum: 12.11.2025

Aktenzeichen: 14 Ca 2061/23

Urteil
1. Das Versäumnisurteil vom 19.02.2025 wird aufgehoben, soweit dort der Anspruch der Klägerin auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses abgewiesen ist; im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 19.02.2025 aufrechterhalten.
2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.
3. Zudem wird der Beklagte verurteilt, der Klägerin eine Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III zu erteilen.
4. Zudem wird festgestellt, dass die Klägerin die Summe gemäß Ziff. 2 des Versäumnisurteils vom 19.02.2025 aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung schuldet.
5. Die Klägerin hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.