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Datum: 12.11.2025

Aktenzeichen: 13 Ca 1/25

1. Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger keinen Anspruch auf Rückzahlung von 969,26 € zusteht.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 63 % und die Beklagte zu 37 %.

4. Der Streitwert wird auf 2.634,72 € festgesetzt.

5. Soweit die Berufung nicht nach E 64 Arbeitsgerichtsgesetz gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.