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Datum: 20.11.2025

Aktenzeichen: 22 Ca 1490/25

Urteil

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt für die Zeit vom 01.08.2024 bis 31.08.2024 in Höhe von EUR 801,55 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. hieraus ab 15.3.2025 zu bezahlen.


2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt für die Zeit vom 01.09.2024 bis 30.09.2024 in Höhe von EUR 801,55 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. hieraus ab 15.3.2025 zu bezahlen.


3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt für die Zeit vom 01.10.2024 bis 31.10.2024 in Höhe von EUR 801,55 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. hieraus ab 15.3.2025 zu bezahlen. 


4. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Entgelt für die Zeit vom 01.11.2024 bis 30.11.2024 in Höhe von EUR 801,55 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. hieraus ab 15.3.2025 zu bezahlen.


5. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.


6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

 
7. Der Streitwert wird auf 4.206,20 € festgesetzt. 


8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.