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Datum: 03.12.2025
Aktenzeichen: 24 Ca 7660/24
1.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein neues Arbeitszeugnis Zug um Zug gegen Herausgabe des Zeugnisses vom 31.07.2024, dem
Kläger übermittelt im Oktober 2024, mit folgenden Korrekturen zu erteilen:
Im ersten Satz des ersten Absatzes nach der Darstellung des Geburtsdatums des Klägers wird das Wort Daimler AG durch Daimler-Benz AG
ersetzt.
2. 3. 4. 5.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Der Streitwert wird auf EUR 9.200,00 festgesetzt. Die Berufung wird nicht
gesondert zugelassen