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Datum: 09.12.2025

Aktenzeichen: 27 Ca 468/24

1. Klageantrag Ziffer 1 wird hinsichtlich der für die  Zeit von Januar 2024 bis einschließlich Juni 2024 geltend gemachten Ansprüche in Höhe von EUR 4.432,15 abgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss- und Endurteil vorbehalten.

3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 4.432,15.