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Datum: 07.01.2026
Aktenzeichen: 15 Ca 4728/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 15.07.2025 zum
31.10.2025 beendet worden ist.
2. Auf Antrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 31.10.2025 aufgelöst.
3. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 26.600,00 EUR brutto zu bezahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 5. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 55% und die Beklagte zu
45%.
6. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 66.500,00 EUR festgesetzt.
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.